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Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB

 

Die nachstehenden Geschäftsbedingungen ( AGB) haben Priorität vor allen anderen, ggf. abweichenden Bestimmungen, einschl. CMR.

 

Sie sind Bestandteil aller Verträge (in mündlicher, schriftlicher sowie
elektronischer Form) mit  KFZ-Service Gabrijela Rocker, 76829 Landau

Abweichende AGB`s der nationalen und internationalen Vertragspartner werden nicht Vertragsbestandteil. Nebenabreden sind nur verbindlich, wenn Sie schriftlich per Briefpost oder E-Mail versand und bestätigt wurden.

1.Unsere Angebote verstehen sich freibleibend und unverbindlich. Alle Preise gelten netto zuzüglich gesetzlicher MwSt.

2.Der Kunde ist für die Verkehrssicherheit des zu überführenden Fahrzeugs allein verantwortlich. Eine Checkliste wird vom Auftragnehmer auf Wunsch zur Verfügung gestellt. Müssen Fragen mit "Nein" beantwortet werden oder bestehen Unsicherheiten ist eine Rücksprache mit dem Überführer erforderlich.

3. Wird die Überführung wegen technischer Mängel vom Überführer abgelehnt, so können Kosten für Anfahrt in Höhe von 0,80 € je Entfernungskilometer ab 76829 Landau, mindestens jedoch 25.- € berechnet werden.

4. Der Kunde ist für die erforderlichen Begleitpapiere verantwortlich und haftet für alle anfallenden Kosten, die aufgrund technischer Mängel am Fahrzeug oder bzw. unzureichender Begleitpapiere und/oder fehlender Genehmigungen entstehen. Dazu zählen auch Verwarnungen, Bußgelder, die der Überführer nicht zu verantworten hat, sowie Abschlepp- u. Bergungskosten, etc.

5.Fahrzeugüberführung Gabrijela Rocker stellt Überführungskennzeichen für die Überführung zur Verfügung. Diese Kennzeichen sind vollkaskoversichert. Sollte der Auftragnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig handeln, haftet er in vollem Umfang für einen Schaden. Sollte er nicht vorsätzlich und grob fahrlässig handeln und ein Schaden bei der Überführung entstehen, beschränkt sich die Haftung auf die KFZ - Haftpflicht - und Vollkaskoversicherung. Der Überführungs-Preis ist inklusive Überführungskennzeichen, Anfahrt, Rückfahrt, Kraftstoffkosten. Die Preise gelten grundsätzlich ohne Autobahngebühren und ohne sonstige behördlichen Kosten.  Diese werden nach Aufwand an den Auftraggeber weiter verrechnet

6.Eine Überführung eines zugelassenen Fahrzeuges mit Überführungskennzeichen ist hier gesetzlich nicht erlaubt, eine Versicherung über diese Versicherung hinaus kann nicht zur Verfügung gestellt werden.   Eine zwischen Versicherungsgeber und dem Kunden vereinbarte Selbstbeteiligung, trägt der Kunde, die Haftung für den Selbstbehalt bzw. für eventuell entstehende Schäden in vollem Umfang. Sollte der Auftragnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig handeln, haftet er für die zwischen Versicherungsgeber und Kunden vereinbarte Selbstbeteiligung, jedoch nicht für weitere Schäden oder für den Schaden am Fahrzeug.

7. Der Überführer haftet nur für Schaden, die er vorsätzlich oder fahrlässig verursacht hat. Eine Haftung für Schäden, bei denen Mängel an Fahrzeug ursächlich waren, ist ausgeschlossen. Der Ersatz von Verlusten aus entgangenem Gewinn ist ausgeschlossen. Für Verzögerungen aufgrund von Staus, Witterungseinflüssen, Streiks o.ä. kann der Überführer nicht zur Verantwortung gezogen werden. Bei streng weisungsgebundener Tätigkeit für Firmen beschränkt sich die Haftung auf die eines Angestellten.

8. Treten während der Überführung technische Mängel auf oder werden solche behördlicherseits beanstandet, so ist der Überführer berechtigt diese auf Kosten des Kunden zu beheben oder beheben zu lassen, soweit die Maßnahmen wirtschaftlich angemessen erscheinen und eine Höhe von 150 Euro nicht übersteigen. Ist eine Rücksprache mit dem Kunden im Falle eines Schadens oder Mangels nicht möglich, so ist der Überführer berechtigt, das Fahrzeug auf einen geeigneten Abstellplatz zu fahren bzw. abschleppen zu lassen, eigene Überführungskennzeichen zu entfernen und die Kosten der Überführung bis dorthin zu berechnen.

9. Bei Anlieferung nach Feierabend oder nachts haftet der Kunde mit Beginn der Fahrzeugabstellung. Ansprüche sind bis 10.00 Uhr des darauf folgenden Werktags geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist erlischt jegliche Haftung. Keine Haftung wird übernommen für alte und verdeckte Schäden oder wenn auf ein PKW-Übergabeprotokoll vom Einlieferer verzichtet wird.

10. Sind vom Überführer Reparaturen, Reparaturversuche oder ähnliches durchzuführen oder durchführen zu lasen, oder kommt es wegen Reparaturen oder bei der Übernahme oder Übergabe zu Wartezeiten, die insgesamt mehr als eine Stunde in Anspruch nehmen, so werden diese zusätzlich zu dem vereinbarten Preis in Rechnung gestellt.

11. In einem Preis nicht enthaltener Aufwand wird zu 24.- € / Stunde (netto) zuzüglich Spesen abgerechnet.

12. Bei allen Maßnahmen des Überführers deren Kosten 150,- € übersteigen, ist er innerhalb des zumutbaren Rahmens verpflichtet mit dem Kunde Rücksprache zu halten.

13. Die Meinung des Überführers über Zustand von Fahrzeug und Ladung ist keine Garantie dafür, dass alle eventuelle gegebenen Kontrollen ohne Beanstandung passiert werden können und entbinden den Kunden nicht von seiner Verantwortung für evtl. auftretende Mängel oder Betriebsstörungen.

14. Die Auswahl des Fahrers steht ausschließlich dem Überführer zu, sofern nicht eine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen ist.

15. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern auf der Rechnung nichts anderes vermerkt ist.

16. Des weiteren und insbesondere für Transporte per LKW/Trailer gelten die Allgemeinen Deutschen Speditionsbedingungen kurz ADSp.

17) Sollte eine oder mehrere Vereinbarungen / Bestimmungen dieser AGB rechtunwirksam sein oder werden, bleiben alle anderen Vereinbarungen / Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Vereinbarung / Bestimmung muß dann durch eine rechtswirksame Vereinbarungen / Bestimmungen, die den gleichen Sinn hat, ersetzt werden. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung oder einer Regelungslücke tritt eine dem wirtschaftlichen Zweck der Vereinbarung nahe kommende Regelung, die von den Parteien vereinbart worden wäre, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Lässt sich diese nicht ermitteln, gilt die gesetzliche Regelung.
Der Vertrag unterliegt deutschem Recht.
Einheitlicher Erfüllungsort dieses Vertrags ist der Sitz der Firma Fahrzeugüberführung Gabrijela Rocker.
Für Gerichtsanliegen sind die für den Sitz der Firma Fahrzeugüberführungen Gabrijela Rocker örtlich zuständigen Gerichte ausschließlich zuständig. Die Firma Fahrzeugüberführungen Gabrijela Rocker 76829 Landau kann Klagen gegen den Kunden auch an dessen Wohn- oder Geschäftssitz erheben. (Gerichtstand: Landau)

 

Gabrijela Rocker

KFZ Service 
In der Plöck 3
D – 76829 Landau 

Steuer-Nr.
DE253465224
Finanzamt Landau

Telefon  06341  6490177
Telefax  06341  6490149
 
eMail: Rocker-Landau@t-online.de

Geschäftszeiten:
Mo - Fr  9.00 bis 17.00 Uhr

 

 

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